Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wahl Büro+Objekt GmbH

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wahl Büro+Objekt GmbH sind vereinbart für alle Lieferungen, Kostenrechnungen und Leistungen, die von der Wahl Büro+Objekt GmbH an seine Kunden erbracht werden. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen der Wahl Büro+Objekt GmbH. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu deren wirksamer Vereinbarung der schriftlichen Bestätigung durch die Wahl Büro+Objekt GmbH.

2. Angebote

Angebote der Wahl Büro+Objekt GmbH sind einen Monat verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Annahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Wahl Büro+Objekt GmbH. Die Wahl Büro+Objekt GmbH behält sich für letzteren Fall vor, Preisanpassungen an den Kunden weiterzugeben. Gegenüber Kaufleuten ergibt sich der endgültige Vertragsinhalt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von der Wahl Büro+Objekt GmbH, sofern dieser nicht durch den Kunden unverzüglich widersprochen wird. Ergeben sie Änderungen durch etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation, durch falsche Addition, berechtigen uns nach unserer Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Vertragsanpassung

Ändern sich die Bezugskosten oder Lohnkosten der Wahl Büro+Objekt GmbH für zu liefernde Waren oder zu erbringende Leistungen, die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden, so kann die Wahl Büro+Objekt GmbH eine angemessene Anpassung des Verkaufspreises verlangen. Technische Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie herstellerseitige Weiterentwicklungen und Produktveränderungen bleiben vorbehalten.

4. Warenauslieferung und Erbringung von Arbeitsleistungen

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Wahl Büro+Objekt GmbH hat das Recht, Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der Lieferfirma. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auf schriftlichen Kundenwunsch kann eine gesondert zu vergütende Transportversicherung erfolgen. Bei Bestellungen aus dem Hauseigenen Warenkataloggelten die darin enthaltenen Lieferbedingungen zusätzlich.

5. Gewährleistung

Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Auslieferung der Ware eingehend der Wahl Büro+Objekt GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Kaufleute bleiben zur sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB weiterhin verpflichtet. Bei anerkannten Mängeln hat die Wahl Büro+Objekt GmbH das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware; schlägt dies endgültig fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Preises oder Rücknahme der fehlerhaften Ware gegen Gutschrift verlangen. Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. Die Wahl Büro+Objekt GmbH haftet nicht für Verschleiß, Beschädigung der Waren durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, fehlerhafte Bedienung, Verwendung herstellerseits nicht empfohlenen Zubehörs sowie bei Veränderungen oder Reparaturen an der Ware, wenn diese nicht von der Wahl Büro+Objekt GmbH ausgeführt worden sind.

Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit der Wahl Büro+Objekt GmbH auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

Die Behebung der Mängel findet erforderlichenfalls am Sitz der Lieferfirma statt. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verlängert nicht die ursprüngliche Verjährungsfrist.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Wahl Büro+Objekt GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Liefert die Wahl Büro+Objekt GmbH an Vollkaufleute, behält sich Wahl Büro+Objekt GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis sämtliche, auch künftige oder bedingte Forderungen gegenüber dem Kunden erfüllt sind. Wird die gelieferte Ware von einem Kunden, der Kaufmann ist, zurückgenommen, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Wahl Büro+Objekt GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen. Jede Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen über die Vorbehaltsware durch den Kunden ist unzulässig. Bei Eingriffen Dritter (z.B. Pfändung) hat der Kunde dies der Wahl Büro+Objekt GmbH sofort mitzuteilen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Wahl Büro+Objekt GmbH berechtigt, selbst oder durch Dritte die Räume des Kunden zu betreten, um die Vorbehaltsware abzuholen.

Ist der Kunde gewerblicher Abnehmer oder Vollkaufmann, ist er zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, wohl aber zur Weiterveräußerung im geordneten Geschäftsgang. Die aus der Veräußerung herrührenden Forderungen gegenüber seinem Geschäftspartner tritt der Kunde der Wahl Büro+Objekt GmbH hiermit bereits jetzt ab, im Falle einer Weiterbearbeitung einschließlich des Veredlungsanteils. Die Wahl Büro+Objekt GmbH gewährt eine Schonfrist von zwei Wochen beginnend mit dem Tage des Verzugseintrittes bis zur Offenlegung der Forderungsabtretung gegenüber dem Geschäftspartner des Kunden. Nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung der Wahl Büro+Objekt GmbH Namen und Anschriften der Geschäftspartner des Kunden vollständig zu nennen und die gegenüber den Geschäftspartnern gestellten Rechnungen in Abschrift zur Verfügung zu stellen. Der Kunde der Wahl Büro+Objekt GmbH ermächtigt unwiderruflich den jeweiligen Besitzer der Vorbehaltsware, die Vorbehaltsware an die Wahl Büro+Objekt GmbH herauszugeben.

Nimmt die Wahl Büro+Objekt GmbH die Vorbehaltsware zurück, so wird eine Gutschrift in Höhe des Wertes am Tage der Rückgabe erteilt.

7. Zahlungsbedingungen

Die Wahl Büro+Objekt GmbH stellt bei neuen Geschäftsverbindungen 25 vom Hundert des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluß in Rechnung. Dieser Betrag ist sofort fällig. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto Kasse wertstellend zu zahlen. Die Wahl Büro+Objekt GmbH behält sich vor, Vorauskasse oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen. Werden Schecks oder Wechsel erfüllungshalber entgegengenommen, so gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann die Wahl Büro+Objekt GmbH offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Leistungen Zahlung netto Kasse bei Anlieferung verlangen oder mit sofortiger Wirkung von der Ausführung des Vertrages zurücktreten.

Die Wahl Büro+Objekt GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegen Forderungen der Wahl Büro+Objekt GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

8. Gefahrtragung bei Probelieferung, Musterstellung und Miete

Zur Erprobung, Musterstellung oder leihweise gelieferte Ware sowie zur Miete überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und bleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er haftet für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang.

Bei einem Kauf auf Probe erhält der Käufer die Ware auf Probe und Besicht. Der Kaufgegenstand kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Anlieferung beim Käufer an die Wahl Büro+Objekt GmbH zurückgegeben werden. Lässt der Käufer die Frist verstreichen, gilt sein Schweigen oder die Nichtrückgabe der Ware als Billigung.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Potsdam, soweit Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen geschlossen wurden.

10. Planung von Büroeinrichtungen und Arbeitsplätzen

Von der Wahl Büro+Objekt GmbH erstellte Planungen von Büroeinrichtungen und von der Wahl Büro+Objekt GmbH selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung der Wahl Büro+Objekt GmbH erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über die kostenpflichtige Planungsleistung erstellt.

Bei unbefugtem Gebrauch stellt die Wahl Büro+Objekt GmbH die Planungsleistung nachträglich in Rechnung.

11. Lieferung von Büromöbeln

Die Wahl Büro+Objekt GmbH weist darauf hin, dass vorgelegte Holzmuster, Stoffmuster, Farbkarten und dergleichen lediglich zur annähernden Bestimmung der zu liefernden Ware herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eigenschaften von Büromöbeln gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Die Wahl Büro+Objekt GmbH weist darauf hin, dass insbesondere Echtholzprodukte ein erhebliches Farb- und Musterspiel aufweisen, Farb- und Strukturunterschiede können nicht als Beanstandung anerkannt werden.

12. Lieferung von Bürobedarf

Bei Lieferung von Bürobedarf sind unabhängig von der Größe der Verpackungseinheit Fehlmengen oder Ausschussware bis zu 3% als vertragsmäßig vereinbart. Bei Massenware wie Papier, Kartonagen,
Kartons, Ordnern, Bleistiften und der gleichen mehr ist die Wahl Büro+Objekt GmbH berechtigt, gleichwertige Ware anstelle der vereinbarten zu liefern. Musterstellungen bei derartigen Massenwaren sind unverbindlich; Abweichungen von Mustern innerhalb der Lieferung bleiben im Rahmen des Angemessenen vorbehalten.

13. Schlussbestimmungen

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes ist es notwendig, die personenbezogenen Daten der Kunden durch die EDV der Wahl Büro+Objekt GmbH zu speichern. (Hinweis gem. § 33 BDSG).

Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige wirksame, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt.

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